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   BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15   

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BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15 (https://dejure.org/2016,30515)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 9 B 64.15 (https://dejure.org/2016,30515)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 (https://dejure.org/2016,30515)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 FlurbG, § 134 Abs 2 FlurbG, § 97 S 1 VwGO
    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Reichweite der per Beschluss angeordneten richterlichen Inaugenscheinnahme bei einem Flurbereinigungsgericht

  • rewis.io

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Reichweite der per Beschluss angeordneten richterlichen Inaugenscheinnahme bei einem Flurbereinigungsgericht

  • rechtsportal.de

    FlurbG § 139
    Verfassungsrechtliche Reichweite der per Beschluss angeordneten richterlichen Inaugenscheinnahme bei einem Flurbereinigungsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Bei Ablehnung eines Antrags auf Vertagung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsmäßig geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Vertagung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO vorliegt und dem Gericht unterbreitet worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 45 Rn. 9).

    Letzteres ist dann anzunehmen, wenn der die Vertagung beantragenden Partei im Falle einer Vertretung nach Lage der Dinge die Möglichkeit genommen würde, sich "erschöpfend und sachgemäß" zu erklären (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 45 Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08

    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Schließlich weicht das angegriffene Urteil nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 9 C 1.08 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89) ab.

    Abgesehen davon, dass eine Divergenzrüge nicht auf den Vorwurf einer unrichtigen Anwendung der vom Revisionsgericht aufgestellten Rechtssätze gestützt werden könnte (s.o.), entspricht die Sichtweise der Vorinstanz den Aussagen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 9 C 1.08 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89).

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Aus den von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1995 - 6 B 65.94 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 262) und vom 29. September 1994 - 3 C 28.92 - (BVerwGE 96, 368) folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 22. April 1988 - 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5 und vom 21. März 1994 - 8 B 33.94 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 7) ist eine Verhandlung dann "öffentlich" im Sinne von § 55 VwGO i.V.m. § 169 Satz 1 GVG, wenn sie in Räumen oder an Örtlichkeiten stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind.
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 1 f. m.w.N. und vom 10. Juni 2003 - 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1994 - 8 B 33.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 22. April 1988 - 4 ER 202.88 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 5 und vom 21. März 1994 - 8 B 33.94 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 7) ist eine Verhandlung dann "öffentlich" im Sinne von § 55 VwGO i.V.m. § 169 Satz 1 GVG, wenn sie in Räumen oder an Örtlichkeiten stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Es genügt vielmehr, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - NJW 2002, 814 ).
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Mit dieser Rüge kann jedoch kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens dargetan werden, weil ein derartig interessierter Zuhörer ohne Schwierigkeiten den Beteiligten zum Ort der Inaugenscheinnahme hätte folgen bzw. sich nach dem genauen Weg dorthin hätte erkundigen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 - 4 StR 243/84 - NStZ 1984, 470 ).
  • BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13

    Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Die Erkrankung eines Beteiligten kann dann ein hinreichender Grund für eine Terminsverlegung sein, wenn sie so schwer wiegt, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BFH, Beschluss vom 4. März 2014 - VII B 189/13 - BFH/NV 2014, 1057 Rn. 5), und wenn der Beteiligte gehindert ist, sich im Termin durch einen Anwalt oder in Verfahren ohne Vertretungszwang auch durch andere Personen vertreten zu lassen.
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
    Eine an jedermann gerichtete Bekanntgabe braucht nicht hinzuzutreten (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 7 B 120.98 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 9).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

  • BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94

    Verhandlungsunfähigkeit - Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit - Rechtliches

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

  • BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04

    Gewährung von Nachsicht im Sinne des § 134 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz);

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14

    Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung;

  • BVerwG, 17.09.2004 - 10 B 20.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Sitz eines Gerichts; Anwendbarkeit

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 21.94

    Flurbereinigungsrecht: Festsetzung der Wertgleichheit bei nachträglich

  • BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 28.10.1960 - I B 99.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des

  • BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09

    Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht,

  • BVerwG, 12.07.2007 - 9 B 18.07

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Wertsteigerung; Wertzuwachs; Einlagegrundstück;

  • BVerwG, 19.09.2023 - 9 B 14.23

    Zum Merkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG

    Für das Merkmal der Öffentlichkeit i. S. d. § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG genügt es, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - NJW 2002, 814; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 51).

    Das Merkmal der Öffentlichkeit setzt keine an jedermann gerichtete Bekanntgabe voraus, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1972 - 4 CB 71.10 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 3, vom 3. Januar 1977 - 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1, vom 17. November 1989 - 4 C 39.89 - juris Rn. 3 und vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 12); insbesondere muss die mündliche Verhandlung - entgegen der Auffassung der Beschwerde - nicht in jedem Fall durch Aushang bekanntgemacht werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 1994 - 1 B 170.93 - Buchholz 300 § 169 GVG Nr. 8, vom 15. März 2012 - 4 B 11.12 - juris Rn. 3 und vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 51).

    Es genügt vielmehr, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten von einer mündlichen Verhandlung Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - NJW 2002, 814; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 13.17

    Vertretungszwang bei Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer

    Bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsgemäß geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO dem Gericht unterbreitet worden ist und vorliegt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 15.17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Vertretungszwang für die Erhebung einer

    Bei Ablehnung eines Antrags auf Verlegung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsgemäß geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Verlegung im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO dem Gericht unterbreitet worden ist und vorliegt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Vielmehr ist die Frage des Klägers (vgl. Zulassungsschriftsatz, S. 4), ob die gesamte Dienstzeit auf einer mehrtägigen Einsatzfahrt auch Arbeitszeit ist, in der gestellten Form vor dem Hintergrund des geltenden Drei-Wachen-Arbeitszeitmodells nicht klärungsfähig, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich somit in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. zu letzterem OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 LA 175/20 -, juris Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 3. April 2019 - 8 ZB 18.32442 -, juris Rn. 16, 19 mit Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 2010 - 9 B 12.10 -, juris Rn. 9 ff. und vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.32442

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Asylsuchenden aus Äthiopien

    ist nicht klärungsfähig, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich somit in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 3; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7 ff.; vgl. B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 8 ZB 18.30325

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverstoß im

    "wann Beweisanträge abgelehnt werden dürfen", ist keiner verallgemeinerungsfähigen Klärung zugänglich, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 3; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7 ff.; vgl. B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - 11 A 1394/21

    Einholung eines Gutachtens zur Entstehung der Gefahr einer konkreten Suizidalität

    Es genügt vielmehr, dass jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und dass der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016- 9 B 64.15 -, juris Rn. 51, m. w. N. zur st. Rspr. des BVerwG.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2022 - 2 LA 8/19

    Unterhaltssicherung für Reservisten; Anrechnung einer privaten Rentenversicherung

    Vielmehr ist die Behauptung des Klägers (vgl. Zulassungsschriftsatz, Seiten 5 und 8), aus den Regelungen des Unterhaltssicherungsgesetzes und der gesetzlichen Systematik folge eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Empfängern privater Altersversorgung in der gestellten Form nicht klärungsfähig, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich somit in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. zu letzterem OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 LA 175/20 -, juris Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 3. April 2019 - 8 ZB 18.32442 -, juris Rn. 16, 19 mit Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 2010 - 9 B 12.10 -, juris Rn. 9 ff. und vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565

    Terminsaufhebung, Videoverhandlung, Dienstunfall/Berufskrankheit, Streitwert

    Eine Aufhebung des Termins ist grundsätzlich nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 25; BFH, B.v. 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - 19 A 344/21

    Darlegungserfordernis für die Zulassung der Berufung in einem Asylstreitverfahren

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 -, juris, Rn. 51; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2021 - 11 A 1394/21.A -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die

  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 14.17

    Antrag auf Ablehnung des Richters am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wegen

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VG Berlin, 30.04.2019 - 6 K 30.18

    Klage gegen eine Rückführungsaufforderung nach Zweckentfremdungsrecht

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für unter Verstoß gegen die Vorgaben

  • VG Berlin, 23.02.2017 - 1 K 135.15

    Anspruch auf Zutritt zu einem Versammlungsort; Einschränkung des

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